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   BVerwG, 16.01.1987 - 3 B 16.86   

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https://dejure.org/1987,5221
BVerwG, 16.01.1987 - 3 B 16.86 (https://dejure.org/1987,5221)
BVerwG, Entscheidung vom 16.01.1987 - 3 B 16.86 (https://dejure.org/1987,5221)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 1987 - 3 B 16.86 (https://dejure.org/1987,5221)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der grundsätzlichen Bedeutung, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich geklärt ist - Konsequenzen der Veräußerung von Grundstücken durch den Eigentümer eines Eigenjagdbezirks - Notwendigkeit einer Gestaltungsmaßnahme für das Zuwachsen der veräußerten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.04.1974 - III ZR 144/72

    Jagdpachtverlängerung und Entstehung eines Eigenjagdbezirks

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1987 - 3 B 16.86
    Das Bundesjagdgesetz enthält für die Fälle eines Wechsels des Grundeigentümers nur insoweit Übergangsvorschriften, wie es in § 14 das Interesse des Jagdpächters an der Jagdausübung auf der Grundlage und im Rahmen der zeitlichen Dauer des bisherigen Jagdpachtvertrags schützt (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1974 - III ZR 144.72 - in BGHZ 62, 297 ff.).
  • BVerwG, 28.01.1980 - 3 C 113.79

    Jagdrecht - Ähnliche Flächen - Eigenjagdbezirk - Gemeinschaftlicher Jagdbezirk

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1987 - 3 B 16.86
    In seinem Urteil vom 28. Januar 1980 - BVerwG 3 C 113.79 - (BVerwGE 59, 342, 345 [BVerwG 28.01.1980 - 3 C 113/79]; ebenso schon der 1. Senat in seinem Urteil vom 25. März 1965 - BVerwG 1 C 142.60 - in BVerwGE 21, 11 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60]) hat der erkennende Senat ausgesprochen, daß § 7 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 BJagdG - wie auch § 5 Abs. 2 BJagdG - die Gliederung der Jagdbezirke unmittelbar gesetzlich - konstitutiv, d.h. als unmittelbare Rechtsfolge gesetzlicher Tatbestände regeln.
  • BVerwG, 12.12.1967 - I B 44.66

    Schaffung eines Zusammenhangs zur Bildung eines Jagdbezirks durch Punktverbindung

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1987 - 3 B 16.86
    Wie bereits der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts erkannt hat (Beschluß vom 18. August 1966 - BVerwG 1 B 14.66 - in Buchholz 451.16 § 5 Nr. 8; ebenso Beschluß vom 12. Dezember 1967 - BVerwG 1 B 44.66 - in Buchholz 451.16 § 7 Nr. 1), kann die Anwendung der genannten Vorschriften durchaus dazu führen, daß Jagdbezirke eine Gestalt oder Beschaffenheit erhalten, die sie für die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd ungeeignet erscheinen lassen.
  • BVerwG, 15.02.1985 - 3 C 17.84

    Zuordnung von zu einem Eigenjagdbezirk gehörenden Grundflächen zu einem

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1987 - 3 B 16.86
    Abhilfe ist nur - wie der 1. Senat im Beschluß vom 18. August 1966 ausgeführt hat (ebenso Urteil des erkennenden Senats vom 15. Februar 1985 - BVerwG 3 C 17.84 - in Buchholz 451.16 § 5 Nr. 18) - durch Abrundungsmaßnahmen nach § 5 Abs. 1 BJagdG und entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften möglich.
  • BVerwG, 25.03.1965 - I C 142.60

    Gesetzliche Mindestgröße für Eigenjagdreviere - Verbindung zweier kleiner

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1987 - 3 B 16.86
    In seinem Urteil vom 28. Januar 1980 - BVerwG 3 C 113.79 - (BVerwGE 59, 342, 345 [BVerwG 28.01.1980 - 3 C 113/79]; ebenso schon der 1. Senat in seinem Urteil vom 25. März 1965 - BVerwG 1 C 142.60 - in BVerwGE 21, 11 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60]) hat der erkennende Senat ausgesprochen, daß § 7 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 BJagdG - wie auch § 5 Abs. 2 BJagdG - die Gliederung der Jagdbezirke unmittelbar gesetzlich - konstitutiv, d.h. als unmittelbare Rechtsfolge gesetzlicher Tatbestände regeln.
  • BVerwG, 05.12.1986 - 3 B 109.85

    Anforderungen an die Bildung eines Eigenjagdbezirks - Unterbrechung des

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1987 - 3 B 16.86
    Für die Anwendung der §§ 5, 7 und 8 BJagdG kommt es auch nicht darauf an, ob ein Jagdbezirk erst infolge eines Wechsels des Grundeigentums aufgrund dieser Vorschriften entsteht oder schon vor dem Eigentumswechsel, also ohne die Anwendung dieser Vorschriften vorhanden wäre (BVerwG, Beschluß vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 3 B 109.85 -).
  • BVerwG, 18.08.1966 - I B 14.66

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Gewährleistung

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1987 - 3 B 16.86
    Wie bereits der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts erkannt hat (Beschluß vom 18. August 1966 - BVerwG 1 B 14.66 - in Buchholz 451.16 § 5 Nr. 8; ebenso Beschluß vom 12. Dezember 1967 - BVerwG 1 B 44.66 - in Buchholz 451.16 § 7 Nr. 1), kann die Anwendung der genannten Vorschriften durchaus dazu führen, daß Jagdbezirke eine Gestalt oder Beschaffenheit erhalten, die sie für die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd ungeeignet erscheinen lassen.
  • BVerwG, 17.09.1984 - 3 B 69.83
    Auszug aus BVerwG, 16.01.1987 - 3 B 16.86
    Es kann auch der Fall eintreten, daß sich in Anwendung der genannten Vorschriften Grundflächen ergeben, die weder einem Eigenjagdbezirk noch einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk zuzuordnen sind, so daß zunächst gemäß § 6 BJagdG auf ihnen die Jagd ruht (BVerwG, Beschluß vom 17. September 1984 - - BVerwG 3 B 69.83 - in Buchholz 451.16 § 8 Nr. 2).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2014 - 2 M 9/13

    Jagdrechtliche Angliederung an einen Eigenjagdbezirk

    Im Übrigen regeln § 7 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 BJagdG - wie auch § 5 Abs. 2 BJagdG - die Gliederung der Jagdbezirke unmittelbar gesetzlich-konstitutiv, d. h. als unmittelbare Rechtsfolge gesetzlicher Tatbestände (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 16.01.1987 - 3 B 16.86 - JE II Nr. 87).
  • VG Oldenburg, 02.06.2003 - 12 B 1771/03

    Abrundung eines Jagdbezirks

    (vgl. zu dieser gesetzlichen Folge: BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 1987 -3 B 16/86-, Jagdrechtl . Entscheidungen II Nr. 87).
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